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Vorsorge startklar

Begriffe zu Testament und Vorsorge, einfach erklärt

Kurz gesagt

Hier stehen die Fachwörter aus unseren Ratgebern in ein, zwei Sätzen, jeweils mit Gesetz und Link zur ausführlichen Seite. Die Begriffe sind alphabetisch sortiert.

Stand 29. Oktober 2026 · Quellen · So prüfen wir

Abkömmlinge
Kinder, Enkel, Urenkel. Ohne Testament erben sie als Erste (§ 1924 BGB). Mehr dazu
Beglaubigung
Ein Notar oder die Betreuungsbehörde bestätigt, dass die Unterschrift von dir stammt. Den Inhalt prüft niemand. Mehr dazu
Betreuungsverfügung
Du legst fest, wen das Gericht als Betreuer nehmen soll, falls eine Betreuung nötig wird, und wie du betreut werden willst (§ 1816 Abs. 2 BGB). Mehr dazu
Beurkundung
Der Notar liest den Text vor, prüft deine Geschäftsfähigkeit und hält alles in einer Urkunde fest. Stärker und teurer als die Beglaubigung. Mehr dazu
Erbschein
Zeugnis des Nachlassgerichts, wer Erbe ist. Für das Grundbuch nötig, wenn es kein notarielles Testament gibt (§ 35 GBO). Mehr dazu
Ersatzerbe
Wer erbt, wenn ein eingesetzter Erbe vorher stirbt oder das Erbe ausschlägt. Mehr dazu
Geschäftswert
Der Wert, nach dem Notar und Gericht ihre Gebühr berechnen, beim Testament dein Vermögen (§ 102 GNotKG). Mehr dazu
Gütertrennung
Güterstand per Ehevertrag. Ohne Zugewinnausgleich, beim Erben neben einem oder zwei Kindern erben Ehepartner und Kinder gleich viel (§ 1931 Abs. 4 BGB). Mehr dazu
Längerlebender
Beim Berliner Testament der Partner, der den anderen überlebt. Er erbt zuerst allein. Mehr dazu
Nachlassgericht
Abteilung des Amtsgerichts für Erbsachen. Es verwahrt und eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine. Mehr dazu
Pflichtteil
Geldanspruch enterbter Kinder, Ehepartner und manchmal Eltern: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Mehr dazu
Pflichtteilsstrafklausel
Klausel im Berliner Testament: Wer nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordert, bekommt auch nach dem zweiten nur den Pflichtteil. Mehr dazu
Schlusserbe
Beim Berliner Testament, wer nach dem Tod beider Partner erbt, meist die Kinder (§ 2269 BGB). Mehr dazu
Vermächtnis
Ein einzelner Gegenstand oder Geldbetrag für jemanden, der nicht Erbe ist. Die Erben müssen es herausgeben. Mehr dazu
Verwahrung beim Amtsgericht
Das Amtsgericht bewahrt dein Testament sicher auf und meldet es ans Testamentsregister. Kosten 82 € plus Registergebühr. Mehr dazu
Zentrales Vorsorgeregister
Register der Bundesnotarkammer, in dem Betreuungsgerichte und Ärzte nachsehen, ob es eine Vollmacht gibt. Mehr dazu
Wechselbezügliche Verfügung
Eine Verfügung im Berliner Testament, die einer nur getroffen hat, weil der andere es auch tut. Nach dem ersten Todesfall meist bindend (§§ 2270, 2271 BGB). Mehr dazu
Zugewinngemeinschaft
Der normale Güterstand ohne Ehevertrag. Beim Erben bekommt der Ehepartner ein zusätzliches Viertel (§ 1371 BGB). Mehr dazu
Selbst machen, mit Anleitung

Testament und Vorsorge in einfachen Worten.

Unser Fragebogen erklärt jede Entscheidung, bevor du sie triffst. Am Ende stehen fertige Dokumente zum Unterschreiben.

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Quellen

Allgemeine Information zum Rechtsstand am 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind kein Notar und keine Anwaltskanzlei. Wie unsere Texte entstehen und geprüft werden, steht in unseren Redaktionsgrundsätzen. Fehler gefunden? So meldest du ihn, oder schreib direkt an [email protected].

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