Zentrales Vorsorgeregister: So trägst du deine Vollmacht ein
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer meldest du, dass es eine Vollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung gibt und wer deine Vertrauensperson ist. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können dort nachsehen. Online kostet die Eintragung einmalig 24 € per Lastschrift.
Stand 29. Oktober 2026 · Quellen · So prüfen wir
Was bringt die Eintragung?
Bevor ein Betreuungsgericht eine Betreuung einrichtet, fragt es im Register nach, ob es eine Vollmacht gibt. Steht deine dort, meldet es sich bei deiner Vertrauensperson, statt eine fremde Person zu bestellen. Auch behandelnde Ärzte können im Register suchen.
Gespeichert wird, welche Dokumente es gibt und wer bevollmächtigt ist, nicht das Dokument selbst. Die Eintragung ersetzt die Vollmacht also nicht. Das unterschriebene Original brauchst du weiterhin.
| Weg | Online | Per Post | Quelle |
|---|---|---|---|
| Lastschrift | 24,00 € | 27,00 € | vorsorgeregister.de, Stand 29.10.2026 |
| Überweisung | 26,50 € | 29,50 € | vorsorgeregister.de, Stand 29.10.2026 |
| Jede weitere Vertrauensperson | 3,50 € | 4,00 € | vorsorgeregister.de, Stand 29.10.2026 |
Eine bevollmächtigte Person ist im Grundpreis enthalten. Es fallen keine jährlichen Gebühren an.
Schritt für Schritt online eintragen
- Leg deine unterschriebene Vollmacht oder Verfügung bereit, dazu Name, Geburtsdatum und Anschrift jeder Vertrauensperson.
- Öffne vorsorgeregister.de und wähle die Neuregistrierung für Privatpersonen.
- Gib an, welche Dokumente es gibt und welche Bereiche die Vollmacht abdeckt, und trag deine Vertrauenspersonen ein.
- Bezahl per Lastschrift oder Überweisung.
- Du bekommst eine Bestätigung. Sag deinen Vertrauenspersonen, dass sie eingetragen sind.
Ohne Internet geht es mit dem Papierformular der Bundesnotarkammer per Post. Fragen beantwortet die kostenlose Service-Hotline 0800 3 550500.
Neu seit Oktober 2026: Abschriften im Register
Seit dem 1. Oktober 2026 kann das Register auf Wunsch auch eine lesbare Abschrift deiner Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung speichern. Hochladen dürfen sie nur geprüfte Stellen wie Notare, Anwälte und Betreuungsbehörden, nicht du selbst. Behandelnde Ärzte und Betreuungsgerichte können den Text dann direkt lesen. Eine eigene Registergebühr dafür fällt nicht an, die Stelle, die hochlädt, kann aber eigene Kosten haben.
Ändern, widerrufen, löschen
Mit deinem Benutzerkonto beim Register kannst du Einträge ändern, widerrufen oder löschen lassen, zum Beispiel wenn du eine andere Vertrauensperson bestimmst. Dort lässt sich auch ein Widerspruch gegen die Notvertretung durch den Ehepartner eintragen.
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Häufige Fragen
Ist die Eintragung Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Die Eintragung sorgt aber dafür, dass deine Vollmacht im Ernstfall gefunden wird.
Kann ich auch nur meine Patientenverfügung eintragen?
Ja. Du kannst Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung eintragen, einzeln oder zusammen.
Wer kann meine Daten sehen?
Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können im Register suchen. Deine Vertrauenspersonen informierst du selbst.
Muss ich jedes Jahr zahlen?
Nein. Die Gebühr fällt einmal an, für die dauerhafte Speicherung und die Auskünfte an Gerichte und Ärzte.
Quellen
- Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister für Privatpersonen
- Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister, Kosten für Privatpersonen
- Bundesnotarkammer: Dokumentenupload im Zentralen Vorsorgeregister
- Bundesnotarkammer: Widerspruch gegen die Ehegatten-Notvertretung
- § 1820 BGB: Vorsorgevollmacht
- § 1816 BGB: Auswahl des Betreuers, Betreuungsverfügung
Allgemeine Information zum Rechtsstand am 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind kein Notar und keine Anwaltskanzlei. Wie unsere Texte entstehen und geprüft werden, steht in unseren Redaktionsgrundsätzen. Fehler gefunden? So meldest du ihn, oder schreib direkt an [email protected].
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