Notvertretung durch den Ehepartner: Was darf er ohne Vollmacht?
Seit 2023 darf dein Ehepartner dich in Gesundheitsfragen vertreten, wenn du bewusstlos oder schwer krank bist, für höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB). Für Bank, Wohnung, Behörden und alles danach braucht er weiter eine Vorsorgevollmacht.
Stand 29. Oktober 2026 · Quellen · So prüfen wir
| Bereich | Ohne Vollmacht | Grundlage |
|---|---|---|
| Einwilligung in Untersuchungen, Behandlungen, Eingriffe | ja | § 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB |
| Krankenhaus-, Behandlungs- und Reha-Verträge | ja | § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus, bis sechs Wochen | ja | § 1358 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Einsicht in Krankenunterlagen, Ärzte von der Schweigepflicht entbunden | ja | § 1358 Abs. 2 BGB |
| Bankkonto, Überweisungen, Verträge | nein | nur mit Vollmacht |
| Wohnung, Umzug ins Heim, Behörden, Post | nein | nur mit Vollmacht |
| Alles nach sechs Monaten | nein | § 1358 Abs. 3 Nr. 4 BGB |
Wann gilt die Notvertretung nicht?
- Du und dein Partner lebt getrennt.
- Du hast die Vertretung durch deinen Partner abgelehnt, und der Arzt oder dein Partner weiß das.
- Du hast eine Vorsorgevollmacht für diese Bereiche erteilt. Dann handelt die bevollmächtigte Person.
- Für dich ist schon eine Betreuung für diese Bereiche eingerichtet.
- Du kannst wieder selbst entscheiden, oder sechs Monate sind vorbei (§ 1358 Abs. 3 BGB).
Der Arzt muss schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen vorliegen, und sich von deinem Partner versichern lassen, dass es keinen Ausschlussgrund gibt (§ 1358 Abs. 4 BGB).
Ich will das nicht: Widerspruch
Du kannst der Notvertretung widersprechen. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, schriftlich ist aber besser. Am sichersten trägst du den Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister ein, dann sehen Ärzte ihn dort.
Warum trotzdem eine Vorsorgevollmacht?
Die Notvertretung ist eine Notlösung für die ersten Monate im Krankenhaus. Danach, und für alles außerhalb der Gesundheit, muss sonst das Gericht eine Betreuung einrichten. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du selbst, wer für dich handelt, in allen Bereichen und ohne Frist. Unverheiratete Paare haben gar kein Notvertretungsrecht und brauchen die Vollmacht in jedem Fall.
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Häufige Fragen
Gilt die Notvertretung auch für unverheiratete Paare?
Nein. Unverheiratete Partner haben kein Notvertretungsrecht, für sie ist eine Vorsorgevollmacht nötig.
Kann mein Ehepartner mit der Notvertretung über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden?
Er kann in Behandlungen einwilligen oder sie ablehnen und muss sich dabei an deine Patientenverfügung und deine Wünsche halten.
Müssen Kinder für ihre Eltern entscheiden, wenn kein Ehepartner da ist?
Kinder haben kein Notvertretungsrecht. Ohne Vollmacht richtet das Gericht eine Betreuung ein, oft wird dann ein Kind Betreuer.
Quellen
- § 1358 BGB: Notvertretung durch den Ehegatten
- Bundesnotarkammer: Widerspruch gegen die Ehegatten-Notvertretung
- § 1814 BGB: Voraussetzungen der Betreuung
Allgemeine Information zum Rechtsstand am 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind kein Notar und keine Anwaltskanzlei. Wie unsere Texte entstehen und geprüft werden, steht in unseren Redaktionsgrundsätzen. Fehler gefunden? So meldest du ihn, oder schreib direkt an [email protected].
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