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Vorsorge startklar

Was kostet ein Testament beim Notar?

Kurz gesagt

Der Notar berechnet eine volle Gebühr nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes, abhängig von deinem Vermögen. Bei 100.000 € sind das 273 €, mit Pauschale und Umsatzsteuer rund 349 €. Ein Berliner Testament kostet die doppelte Gebühr. Dazu kommen immer 82 € für die Verwahrung beim Amtsgericht und 12,50 € je Person für das Testamentsregister.

Stand 29. Oktober 2026 · Quellen · So prüfen wir

Wie berechnet der Notar die Kosten?

Notare dürfen ihre Preise nicht frei festlegen. Gerechnet wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), deshalb kostet dasselbe Testament bei jedem Notar in Deutschland gleich viel.

Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Geschäftswert: Das ist dein Vermögen. Schulden werden abgezogen, aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens (§ 102 Abs. 1 GNotKG). Wer ein Haus für 400.000 € mit 300.000 € Restschuld hat, kommt also auf einen Wert von 200.000 €, nicht auf 100.000 €.
  2. Gebühr aus Tabelle B: Zum Geschäftswert steht in Tabelle B eine Gebühr. Für ein Einzeltestament fällt sie einmal an (Satz 1,0), mindestens 60 € (Nr. 21200 KV GNotKG).
  3. Zuschläge: 20 % Pauschale für Post und Telefon, höchstens 20 € (Nr. 32005), und 19 % Umsatzsteuer (Nr. 32014).

Das Vorgespräch und der Entwurf des Notars sind darin enthalten, wenn es zur Beurkundung kommt.

Notarkosten für ein Testament, Beispiele
VermögenEinzeltestamentBerliner Testament
50.000 €220 € (Gebühr 165 €)417 € (Gebühr 330 €)
100.000 €349 € (Gebühr 273 €)674 € (Gebühr 546 €)
200.000 €541 € (Gebühr 435 €)1.059 € (Gebühr 870 €)
300.000 €779 € (Gebühr 635 €)1.535 € (Gebühr 1.270 €)
500.000 €1.136 € (Gebühr 935 €)2.249 € (Gebühr 1.870 €)

Notarrechnung mit Pauschale und 19 % Umsatzsteuer, gerundet. Ohne Verwahrung und Register. Grundlage: Tabelle B (Anlage 2 GNotKG), Nr. 21100, 21200, 32005, 32014 KV GNotKG.

Rechner

Was kostet dein Testament beim Notar?

Was kostet ein Berliner Testament beim Notar?

Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kostet die doppelte Gebühr (Satz 2,0, mindestens 120 €, Nr. 21100 KV GNotKG). Gerechnet wird mit dem Vermögen beider zusammen.

Bei einem Haus für 300.000 € ohne Schulden sind das 1.270 € Gebühr, mit Pauschale und Umsatzsteuer 1.535 €. Mit Verwahrung und zwei Registrierungen kommt ihr auf rund 1.642 €.

Welche Kosten kommen noch dazu?

Ein Testament beim Notar muss in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (§ 34 BeurkG). Diese Kosten fallen also immer an:

PostenBetragGrundlage
Verwahrung beim Amtsgericht, einmal je Testament82 €Nr. 12100 KV GNotKG
Zentrales Testamentsregister, je Person, über den Notar12,50 €§ 1 ZTR-GebS
Pauschale für Post und Telefon20 % der Gebühr, höchstens 20 €Nr. 32005 KV GNotKG
Umsatzsteuer auf Notargebühr und Pauschale19 %Nr. 32014 KV GNotKG

Was kostet ein handschriftliches Testament?

Ein Testament, das du selbst von Hand schreibst, kostet nichts. Es ist genauso gültig wie ein notarielles (§ 2247 BGB). Wie du es richtig machst, steht in unserem Ratgeber Testament ohne Notar.

Freiwillig, aber sinnvoll: Du gibst es beim Amtsgericht in Verwahrung. Das kostet 82 € und 15,50 € für das Register, das die Bundesnotarkammer dann direkt bei dir abrechnet. Damit wird das Testament sicher gefunden.

Spart ein notarielles Testament den Erbschein?

Oft ja, und das ist der wichtigste Grund für den Notar. Wer ein Haus erbt, muss das Grundbuch umschreiben lassen. Dafür reicht beim notariellen Testament das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Gerichts (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein.

Ein Erbschein kostet zwei volle Gebühren nach Tabelle B, eine für das Verfahren und eine für die eidesstattliche Versicherung (Nr. 12210 und 23300 KV GNotKG). Bei 100.000 € Nachlass sind das 546 €, bei 300.000 € schon 1.270 €. Das zahlen dann die Erben.

Bei Bankkonten ist es anders: Eine Bank darf nicht pauschal einen Erbschein verlangen. Ein eröffnetes handschriftliches Testament kann reichen, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt (BGH, XI ZR 440/15).

Wann du besser zum Notar gehst

Ein selbst geschriebenes Testament reicht für viele Familien. In diesen Fällen ist eine Beratung beim Notar oder bei einer Fachanwältin für Erbrecht das Geld wert:

  • Dir gehört eine Firma, ein Hof oder ein Anteil an einer Gesellschaft.
  • Du hast Vermögen im Ausland, zum Beispiel eine Ferienwohnung.
  • Ein Kind ist behindert oder bekommt Sozialleistungen. Dafür braucht es besondere Klauseln.
  • Es gibt Kinder aus früheren Beziehungen, ihr seid also eine Patchwork-Familie.
  • Jemand soll ausdrücklich weniger bekommen oder enterbt werden.
  • Du willst eine Testamentsvollstreckung, eine Stiftung oder eine Vor- und Nacherbschaft.
  • Du kannst nicht mehr selbst schreiben oder Geschriebenes nicht lesen (§ 2247 Abs. 1 und 4 BGB).
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Häufige Fragen

Kostet das Gespräch beim Notar extra?

Nein, wenn es zur Beurkundung kommt. Vorbereitung, Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten. Brichst du ab, bevor der Notar dir einen Entwurf geschickt hat, kostet es 20 € (Nr. 21300 KV GNotKG). Danach kann er bis zur vollen Gebühr verlangen (Nr. 21302 und 21303 KV GNotKG).

Notar oder Anwalt, wer ist günstiger?

Ein Anwalt darf dich beraten und den Text entwerfen, er kann aber nicht beurkunden. Ein anwaltlich entworfenes Testament schreibst du selbst ab, dann gilt es als handschriftliches Testament. Die Kosten vereinbarst du mit der Kanzlei.

Kann ich die Notarkosten von der Steuer absetzen?

Für ein privates Testament in der Regel nicht. Ob es in deinem Fall anders ist, weiß deine Steuerberatung.

Was kostet es, ein Testament beim Notar zu ändern?

Ein neues notarielles Testament kostet wieder die volle Gebühr nach deinem Vermögen. Ein selbst geschriebenes Testament kannst du jederzeit kostenlos neu schreiben. Das jüngere Testament geht vor, soweit es dem älteren widerspricht (§ 2258 BGB).

Was passiert, wenn ich das notarielle Testament zurückhole?

Dann gilt es als widerrufen (§ 2256 Abs. 1 BGB). Bei einem selbst geschriebenen Testament ist das anders: Holst du es aus der Verwahrung zurück, bleibt es gültig (§ 2256 Abs. 3 BGB).

Quellen

Allgemeine Information zum Rechtsstand am 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind kein Notar und keine Anwaltskanzlei. Wie unsere Texte entstehen und geprüft werden, steht in unseren Redaktionsgrundsätzen. Fehler gefunden? So meldest du ihn, oder schreib direkt an [email protected].

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