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Vorsorge startklar

Muss eine Patientenverfügung zum Notar?

Kurz gesagt

Nein. Eine Patientenverfügung muss nur schriftlich festgelegt und unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Notar macht sie nicht wirksamer. Entscheidend ist der Inhalt: Konkrete Behandlungssituationen und Maßnahmen müssen darin stehen, sonst ist sie nicht unmittelbar bindend (BGH, XII ZB 61/16).

Stand 29. Oktober 2026 · Quellen · So prüfen wir

Was macht eine Patientenverfügung gültig?

  • Schriftlich: auf Papier, unterschrieben. Am Computer geschrieben ist erlaubt.
  • Volljährig und einwilligungsfähig: Du verstehst bei der Unterschrift, was du festlegst.
  • Für künftige Situationen: Geregelt werden Untersuchungen und Behandlungen, die noch nicht unmittelbar bevorstehen (§ 1827 Abs. 1 BGB).

Zeugen, Beglaubigung oder Notar sind nicht vorgeschrieben. Eine regelmäßige Erneuerung auch nicht. Viele unterschreiben sie trotzdem alle paar Jahre neu, damit klar ist, dass sie noch gilt.

Warum es auf konkrete Sätze ankommt

Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden: Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen allein nicht. Eine Patientenverfügung bindet nur, wenn sie bestimmte Situationen und bestimmte Maßnahmen nennt (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16).

Also zum Beispiel: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, lehne ich künstliche Ernährung über eine Magensonde ab.“ Daran ändert ein Notar nichts. Er prüft deine Wünsche nicht medizinisch.

Drei Wege im Vergleich
Kostenloses FormularVorsorge startklarNotar
Kostenkostenlos39 €, im Paket 59 €Gebühr nach Wert, allein rund 86 €
Konkrete Festlegungenhängt davon ab, was du ankreuztgeführte Fragen zu jeder Situation und Maßnahmeim Gespräch
Aufwandselbst einlesenrund 15 MinutenTermin
Ändernneu ausfüllen12 Monate kostenlos neu erzeugenneuer Termin
Medizinische Beratungneinneinnein, dafür ist die Hausärztin da

Was kostet eine Patientenverfügung beim Notar?

Eine Patientenverfügung hat keinen Vermögenswert. Fehlen andere Anhaltspunkte, setzt das Gesetz einen Wert von 5.000 € an (§ 36 Abs. 3 GNotKG). Darauf fällt die Mindestgebühr von 60 € an (Nr. 21200 KV GNotKG), mit Pauschale und Umsatzsteuer rund 86 €.

Meist beurkundet der Notar sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht. Dann werden die Werte addiert, und die Vollmacht macht den größten Teil aus. Zahlen dazu im Ratgeber Vorsorgevollmacht beim Notar: Kosten.

Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?

Im Notfall muss sie schnell da sein. Bewahr das Original an einem Ort auf, den deine Vertrauenspersonen kennen, und gib ihnen eine Kopie. Eine Notfallkarte im Portemonnaie sagt Ärzten, dass es eine Patientenverfügung gibt und wen sie anrufen sollen.

Du kannst sie außerdem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, damit Betreuungsgerichte von ihr erfahren.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören zusammen

Die Patientenverfügung sagt, was du willst. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer es gegenüber Ärzten durchsetzt. Ohne Vollmacht muss das Gericht dafür eine Betreuung bestellen. Deshalb empfehlen wir beides zusammen, im Vorsorge-Paket für 59 €.

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Häufige Fragen

Sind Patientenverfügungen aus dem Internet gültig?

Ja, wenn sie schriftlich, unterschrieben und konkret genug sind. Wo der Text herkommt, ist egal. Ein leerer Vordruck mit allgemeinen Sätzen reicht aber oft nicht.

Muss ich die Patientenverfügung mit dem Arzt besprechen?

Vorgeschrieben ist das nicht. Sinnvoll ist es, wenn du schon eine Diagnose hast oder dir bei einzelnen Maßnahmen unsicher bist.

Kann ich sie jederzeit widerrufen?

Ja, jederzeit und formlos, also auch mündlich (§ 1827 Abs. 1 BGB). Vernichte dann am besten auch das Papier und sag deinen Vertrauenspersonen Bescheid.

Braucht die Patientenverfügung ein Datum?

Vorgeschrieben ist es nicht. Mit Datum und Unterschrift ist aber klar, welche Fassung gilt.

Quellen

Allgemeine Information zum Rechtsstand am 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind kein Notar und keine Anwaltskanzlei. Wie unsere Texte entstehen und geprüft werden, steht in unseren Redaktionsgrundsätzen. Fehler gefunden? So meldest du ihn, oder schreib direkt an [email protected].

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