Muss eine Patientenverfügung zum Notar?
Nein. Eine Patientenverfügung muss nur schriftlich festgelegt und unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Notar macht sie nicht wirksamer. Entscheidend ist der Inhalt: Konkrete Behandlungssituationen und Maßnahmen müssen darin stehen, sonst ist sie nicht unmittelbar bindend (BGH, XII ZB 61/16).
Stand 29. Oktober 2026 · Quellen · So prüfen wir
Was macht eine Patientenverfügung gültig?
- Schriftlich: auf Papier, unterschrieben. Am Computer geschrieben ist erlaubt.
- Volljährig und einwilligungsfähig: Du verstehst bei der Unterschrift, was du festlegst.
- Für künftige Situationen: Geregelt werden Untersuchungen und Behandlungen, die noch nicht unmittelbar bevorstehen (§ 1827 Abs. 1 BGB).
Zeugen, Beglaubigung oder Notar sind nicht vorgeschrieben. Eine regelmäßige Erneuerung auch nicht. Viele unterschreiben sie trotzdem alle paar Jahre neu, damit klar ist, dass sie noch gilt.
Warum es auf konkrete Sätze ankommt
Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden: Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen allein nicht. Eine Patientenverfügung bindet nur, wenn sie bestimmte Situationen und bestimmte Maßnahmen nennt (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16).
Also zum Beispiel: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, lehne ich künstliche Ernährung über eine Magensonde ab.“ Daran ändert ein Notar nichts. Er prüft deine Wünsche nicht medizinisch.
| Kostenloses Formular | Vorsorge startklar | Notar | |
|---|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | 39 €, im Paket 59 € | Gebühr nach Wert, allein rund 86 € |
| Konkrete Festlegungen | hängt davon ab, was du ankreuzt | geführte Fragen zu jeder Situation und Maßnahme | im Gespräch |
| Aufwand | selbst einlesen | rund 15 Minuten | Termin |
| Ändern | neu ausfüllen | 12 Monate kostenlos neu erzeugen | neuer Termin |
| Medizinische Beratung | nein | nein | nein, dafür ist die Hausärztin da |
Was kostet eine Patientenverfügung beim Notar?
Eine Patientenverfügung hat keinen Vermögenswert. Fehlen andere Anhaltspunkte, setzt das Gesetz einen Wert von 5.000 € an (§ 36 Abs. 3 GNotKG). Darauf fällt die Mindestgebühr von 60 € an (Nr. 21200 KV GNotKG), mit Pauschale und Umsatzsteuer rund 86 €.
Meist beurkundet der Notar sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht. Dann werden die Werte addiert, und die Vollmacht macht den größten Teil aus. Zahlen dazu im Ratgeber Vorsorgevollmacht beim Notar: Kosten.
Wo bewahre ich die Patientenverfügung auf?
Im Notfall muss sie schnell da sein. Bewahr das Original an einem Ort auf, den deine Vertrauenspersonen kennen, und gib ihnen eine Kopie. Eine Notfallkarte im Portemonnaie sagt Ärzten, dass es eine Patientenverfügung gibt und wen sie anrufen sollen.
Du kannst sie außerdem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen, damit Betreuungsgerichte von ihr erfahren.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören zusammen
Die Patientenverfügung sagt, was du willst. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer es gegenüber Ärzten durchsetzt. Ohne Vollmacht muss das Gericht dafür eine Betreuung bestellen. Deshalb empfehlen wir beides zusammen, im Vorsorge-Paket für 59 €.
Patientenverfügung, so konkret wie der BGH es verlangt.
Du entscheidest für jede Situation und jede Maßnahme einzeln, wir formulieren es eindeutig. Mit Notfallkarte fürs Portemonnaie.
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Häufige Fragen
Sind Patientenverfügungen aus dem Internet gültig?
Ja, wenn sie schriftlich, unterschrieben und konkret genug sind. Wo der Text herkommt, ist egal. Ein leerer Vordruck mit allgemeinen Sätzen reicht aber oft nicht.
Muss ich die Patientenverfügung mit dem Arzt besprechen?
Vorgeschrieben ist das nicht. Sinnvoll ist es, wenn du schon eine Diagnose hast oder dir bei einzelnen Maßnahmen unsicher bist.
Kann ich sie jederzeit widerrufen?
Ja, jederzeit und formlos, also auch mündlich (§ 1827 Abs. 1 BGB). Vernichte dann am besten auch das Papier und sag deinen Vertrauenspersonen Bescheid.
Braucht die Patientenverfügung ein Datum?
Vorgeschrieben ist es nicht. Mit Datum und Unterschrift ist aber klar, welche Fassung gilt.
Quellen
- § 1827 BGB: Patientenverfügung
- BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16 (Patientenverfügung muss konkret sein)
- § 36 GNotKG: Allgemeiner Geschäftswert
- GNotKG, Anlage 1: Kostenverzeichnis (Nr. 12100, 12210, 14110, 21100, 21200, 23300, 25100, 32005, 32014)
- Bundesministerium der Justiz: Broschüre und Textbausteine Patientenverfügung
- Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister, Kosten für Privatpersonen
Allgemeine Information zum Rechtsstand am 29. Oktober 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir sind kein Notar und keine Anwaltskanzlei. Wie unsere Texte entstehen und geprüft werden, steht in unseren Redaktionsgrundsätzen. Fehler gefunden? So meldest du ihn, oder schreib direkt an [email protected].
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