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Was möchtest du regeln?

Du bezahlst erst am Ende, nachdem du alle Fragen beantwortet und deine Vorschau gesehen hast.

Warum fragen wir das?

Für den Ernstfall brauchst du zwei Dinge: Die Patientenverfügung sagt, wie du behandelt werden willst, die Vollmacht regelt, wer für dich entscheidet. Das Testament regelt etwas anderes, nämlich wer nach deinem Tod was bekommt.

Für wen?

Was soll geregelt sein?

Welches Dokument?

Für wen sind die Dokumente?

Trag die Daten der Person ein, die später unterschreibt. Füllst du für deine Eltern aus, macht das am besten gemeinsam: Entscheiden und unterschreiben muss die Person selbst.

Warum fragen wir das?

Name, Geburtsdatum und Adresse machen dich in den Dokumenten eindeutig erkennbar. Ärzte, Banken und Gerichte prüfen das. Nach dem Kauf gehört die Mappe zu dieser Person: Adresse, Wünsche und Vertrauenspersonen kannst du 12 Monate lang ändern, die Person selbst nicht.

Wann soll deine Patientenverfügung gelten?

Das sind die Situationen, die Ärzte und Gerichte am häufigsten beschäftigen. Am besten lässt du alle angehakt.

Warum fragen wir das?

Der Bundesgerichtshof verlangt, dass eine Patientenverfügung konkrete Situationen nennt. Nur dann sind Ärzte unmittelbar daran gebunden.

Was wünschst du dir in diesen Situationen?
Warum fragen wir das?

Das ist die Grundentscheidung deiner Verfügung. Wenn du möchtest, legst du im nächsten Schritt jede Maßnahme einzeln fest.

Deine Festlegungen im Einzelnen

Gilt nur für die Situationen, die du vorher ausgewählt hast.

Warum fragen wir das?

Allgemeine Sätze wie „keine Schläuche“ reichen nicht. Je genauer du festlegst, desto sicherer wird dein Wille umgesetzt.

Wiederbelebung

Künstliche Beatmung

Künstliche Ernährung (zum Beispiel Magensonde)

Künstliche Flüssigkeitszufuhr

Dialyse (Blutwäsche)

Antibiotika

Blut oder Blutbestandteile

Wie sollen Schmerzen und Beschwerden behandelt werden?
Warum fragen wir das?

Starke Mittel gegen Schmerzen und Atemnot können müde machen. Manche Menschen möchten lieber wach bleiben, deshalb fragen wir.

Wo und mit wem?

Alles hier ist freiwillig.

Warum fragen wir das?

Diese Wünsche sind freiwillig und helfen deinen Angehörigen, in einer schweren Zeit in deinem Sinn zu handeln.

Wo möchtest du die letzte Lebensphase verbringen?

Seelsorgerischer Beistand

Organspende

Wenn du spenden möchtest, braucht es kurz vor dem Tod manchmal intensivmedizinische Maßnahmen, die du sonst vielleicht ablehnst. Deshalb gehört die Frage in die Patientenverfügung.

Warum fragen wir das?

Steht deine Haltung zur Organspende hier, müssen deine Angehörigen das im Ernstfall nicht für dich entscheiden.

Was ist dir wichtig?

Freiwillig, aber hilfreich: Ein paar eigene Sätze helfen Ärzten und Angehörigen, deinen Willen auch in Situationen zu verstehen, die oben nicht stehen.

Warum fragen wir das?

Kein Dokument kann jede Lage vorhersehen. Deine eigenen Worte helfen Ärzten, deinen Willen auch dann zu verstehen.

Wer ist deine Vertrauensperson?

Diese Person steht auf der Notfallkarte, und die Ärzte dürfen ihr Auskunft geben.

Warum fragen wir das?

Diese Person steht auf der Notfallkarte, und die Ärzte dürfen ihr Auskunft geben. So kann jemand für deine Wünsche eintreten.

Wer soll für dich entscheiden dürfen?

Wähle jemanden, dem du voll vertraust, und sprich vorher mit der Person.

Warum fragen wir das?

Ohne Vollmacht darf im Ernstfall niemand automatisch für dich entscheiden, auch deine Kinder nicht. Ehepartner nur kurz und nur in Gesundheitsfragen. Sonst bestimmt das Gericht eine Betreuung.

Wofür gilt die Vollmacht?

Damit die Vollmacht im Ernstfall reicht, lässt du am besten alles angehakt.

Warum fragen wir das?

Banken, Kliniken und Ämter prüfen genau, wofür eine Vollmacht gilt. Fehlt ein Bereich, darf die Person dort nicht für dich handeln.

Besonders schwere EntscheidungenDiese Punkte müssen ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Sonst muss im Ernstfall trotzdem ein Gericht eine Betreuung bestellen. Das Gericht muss solche Entscheidungen ohnehin genehmigen.

Zwei Regeln zur Vollmacht
Warum fragen wir das?

Gilt die Vollmacht über deinen Tod hinaus, kann die Person sofort Rechnungen bezahlen und Verträge kündigen, noch bevor ein Erbschein da ist.

Soll die Vollmacht über deinen Tod hinaus gelten?Dann kann die Person bis zur Klärung des Erbes zum Beispiel Rechnungen bezahlen und die Wohnung kündigen.

Darf die Person Aufgaben weitergeben (Untervollmacht)?Nur für Geld- und Behördensachen, nie für Entscheidungen über deine Gesundheit.

Falls doch eine Betreuung nötig wird

Manchmal bestellt das Gericht trotz Vollmacht eine Betreuung, etwa wenn die Vollmacht nicht für alles reicht. Mit der Betreuungsverfügung bestimmst du, wer es dann wird.

Warum fragen wir das?

Reicht die Vollmacht einmal nicht aus, bestellt das Gericht eine Betreuung. Hier bestimmst du, wer das wird und wer auf keinen Fall.

Wer soll dann deine Betreuung übernehmen?

Wo möchtest du leben, wenn du Hilfe brauchst?

Für Notfallkarte und Notfallordner
Warum fragen wir das?

Im Notfall muss jemand deine Dokumente schnell finden. Diese Angaben kommen auf die Notfallkarte und das Deckblatt.

Welches Testament möchtest du?
Warum fragen wir das?

Das Berliner Testament gibt es nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner (§ 2265 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG). Unverheiratete Paare schreiben jeder ein Einzeltestament.

Mit wem schreibst du das Berliner Testament?
Warum fragen wir das?

Im gemeinsamen Testament stehen beide mit Namen und Geburtsdatum. Die Adresse übernehmen wir von dir.

Wer soll erben?

Name und Geburtsdatum machen jede Person eindeutig. Das Verhältnis ist freiwillig. Mehr als vier Erben? Dann schreib uns kurz.

Warum fragen wir das?

Alle genannten Erben bekommen gleich viel. Soll jemand etwas Bestimmtes bekommen, etwa das Auto oder einen Geldbetrag, legst du das gleich als Vermächtnis fest. Ganz andere Anteile, zum Beispiel das Haus für ein Kind, besprichst du besser mit einem Notar.

Zuerst erbt der Partner alles. Hier legt ihr fest, wer erbt, wenn ihr beide gestorben seid.

Im Testament heißt es

Und wenn ein Erbe vorher stirbt?
Warum fragen wir das?

Ohne diese Regel kann unklar werden, wer den Anteil bekommt. Dann entscheidet im Zweifel das Gesetz, und das passt oft nicht zu dem, was du willst.

Sollen bestimmte Dinge an bestimmte Personen gehen?

Freiwillig. Zum Beispiel die Uhr für den Enkel oder 1.000 € für die Patentochter.

Warum fragen wir das?

Ein Vermächtnis ist ein einzelner Gegenstand oder Geldbetrag für eine bestimmte Person. Die Erben müssen ihn herausgeben, die Person wird dadurch aber nicht selbst Erbe.

Drei Regeln für euer Berliner Testament
Warum fragen wir das?

Diese Regeln entscheiden, wie viel Sicherheit der Längerlebende und die Kinder haben. Um genau diese Punkte wird bei Berliner Testamenten am häufigsten gestritten, deshalb fragen wir ausdrücklich.

Wie seid ihr verbunden?

PflichtteilsklauselFordert ein Kind nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil, bekommt es auch nach dem zweiten nur den Pflichtteil. Das hält Kinder meist davon ab, den Längerlebenden zum Beispiel zum Verkauf des Hauses zu drängen. Verhindern kann die Klausel die Forderung nicht.

Darf der Längerlebende später noch ändern, wer erbt?

Trifft etwas davon zu?

Dann empfehlen wir vor dem Abschreiben eine Beratung. Du bekommst die Vorlage trotzdem. Trifft nichts zu, klick einfach auf Weiter.

Warum fragen wir das?

In diesen Fällen reicht eine Standard-Formulierung oft nicht. Ein Fehler fällt erst im Erbfall auf, wenn niemand mehr nachfragen kann.

Fast fertig: deine Vorschau

So beginnt dein Dokument, mit deinen Angaben. Darunter prüfst du alles noch einmal.

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